Samstag, 24. März 2012

wieder Neues vom VDH

Stellungnahme des VDH zum Entfernen von Daumenkrallen

Der VDH hat von jeher das tierschutzwidrige Entfernen von Daumenkrallen verurteilt. Insofern ist es im Interesse des VDH, eine rechtliche Klärung der Abgrenzung von tierschutzwidrigem und erlaubtem Entfernen der Daumenkrallen (bei Vorliegen einer medizinischen Indikation) herbeizuführen. Grundlage hierfür ist § 6 Tierschutzgesetz.

Zur aktuellen Diskussion über das Entfernen von Daumenkrallen und das Ausstellen von Hunden mit entfernten Daumenkrallen ist zunächst festzuhalten, dass es hierzu in den letzten Jahren keine Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und damit auch keine Änderung in der Bewertung und Handhabung durch den VDH gegeben hat.
Die rechtliche Grundlage für das Ausstellen von Hunden mit entfernten Daumenkrallen ist in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt: „Es ist verboten, Hunde, bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, zum Erreichen bestimmter Rassenmerkmale vollständig oder teilweise amputiert wurden, auszustellen oder Ausstellungen solcher Hunde zu veranstalten.“ (TierSchHuV § 10).
Die sogenannten Standards beschreiben die Rassenmerkmale und den Idealtyp einer Rasse und bilden die Grundlage für die Bewertung der Hunde auf den Ausstellungen. Einige Rassestandards sehen das Kupieren von Ohren und Ruten vor. Das Tierschutzgesetz verbietet das Kupieren von Ohren und Ruten (mit Ausnahme bei Vorlage einer medizinischen Indikation und bei jagdlicher Verwendung) und sieht durch den Bezug auf die Rassestandards darüber hinaus in der Tierschutz-Hundeverordnung ein Ausstellungsverbot vor. Dies wird seit Jahren vom VDH konsequent umgesetzt. Das Entfernen von Daumenkrallen erfolgt nicht zum Erreichen bestimmter Rassenmerkmale. Nach unserem Kenntnisstand schreiben die jeweiligen Rassestandards nicht das Entfernen der Daumenkrallen vor. Daher gibt es gem. § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung keine Rechtsgrundlage für das Erteilen eines Ausstellungsverbots. Dies ändert nichts an der Bewertung durch den VDH, dass das Entfernen der Daumenkrallen ohne medizinische Indikation als Verstoß des Tierschutzgesetzes zu werten und zu ahnden ist.
 

Mittwoch, 21. März 2012

Schnell reagiert

Das nenn ich jetzt mal "schnell reagiert" !!!
So ist es heute auf der VDH-Seite zu lesen:
 
Stellungnahme des VDH zum Entfernen von Daumenkrallen
Das Entfernen der Daumenkrallen setzt nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich eine medizinische Indikation voraus. Darüber hinaus gibt es Fälle, die derzeit rechtlich nicht eindeutig zu beurteilen sind. Der VDH ist daher bemüht, eine rechtliche Klärung herbeizuführen.
Ein Ausstellungsverbot für Hunde mit entfernten Daumenkrallen besteht nicht, da das Entfernen von Daumenkrallen nicht zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale/Standards erfolgt (siehe § 10 Tierschutz-Hundeverordnung).

Dienstag, 20. März 2012

Daumenkralle und Ausstellungsverbot

Gedanken zur Diskussion


Schön zu sehen welche Auswirkungen ein so kleiner Erlebnisbericht (Horrortripp CACIB-München) haben kann, wenn er mal bei Facebook gepostet ist. Nach wenigen Stunden geht ein lauter Aufschrei durch fast ganz Europa und im Sozial Network wird heftig diskutiert über Pro und Contra Daumenkrallenamputation und Ausstellungsverbote, Gesetzesauszüge werden zitiert und interpretiert, selbsternannte Experten klären auf, Schuldzuweisungen werden ausgesprochen, auch die Motivation für dieses enorme Engagement einiger Pseudo-Tierschützer wird hinterfragt, zwischen den Zeilen kommt Schadenfreude zu Tage (manch einer freut sich im Stillen schon über wegfallende Konkurrenten), … Kurz, es wird gemenschelt was das Zeug hält!
Telefon- und Internetverbindungen laufen heiß, Vorstand von Rasseverbänden und VDH sind hoch im Kurs: WAS TUN???
Jawohl, der 10-jährige Dornröschenschlaf ist vorbei! Binnen nur drei Tagen hat man sich mit dem zuständigen Veterinäramt kurzgeschlossen, eine schnelle Lösung für die im Mai anstehende Europasiegerausstellung gefunden und wird sich nun eingehend mit dem Thema befassen.
Aufatmen ist angesagt, für einen kleinen Augenblick dürfen sich alle Betroffenen entspannt zurücklehnen. Jetzt sind die Entscheidungsträger, die (da gehen wir jetzt mal hoffnungsvoll von aus) die erforderliche Kompetenz mitbringen, am Zug und werden endlich für Klarheit sorgen, in welcher Form auch immer!

Montag, 19. März 2012

Horrortripp CACIB-München


Frau W., Besitzerin von 3 Whippetrüden, steht am Sonntag um 4.30h in der Früh auf, fährt 400km nach München um hier auf der CACIB ihren Whippet auszustellen.
Seit nun mehr 8 Jahren betreibt sie mit großer Leidenschaft und auch nicht ohne Erfolg dieses Hobby in In- und Ausland.
Aber heute soll alles anders sein, als sonst.
Wie immer bringt Frau W. vorab alles Wichtige (Hundekorb, Stuhl u.s.w.) in die Halle, um dann nach einer kleinen Pipirunde mit ihrem Hund die obligatorische Tierarztkontrolle zu absolvieren. Sie übergibt den Impfausweis in der Erwartung nun mit Hund die Halle betreten zu können. Weit gefehlt, der Fokus der betreffenden Tierärztin zielt nicht auf die Überprüfung des Impfstatus, sondern auf die Vorderläufe des Hundes – da fehlen ja die Daumenkrallen!