Mittwoch, 21. März 2012

Schnell reagiert

Das nenn ich jetzt mal "schnell reagiert" !!!
So ist es heute auf der VDH-Seite zu lesen:
 
Stellungnahme des VDH zum Entfernen von Daumenkrallen
Das Entfernen der Daumenkrallen setzt nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich eine medizinische Indikation voraus. Darüber hinaus gibt es Fälle, die derzeit rechtlich nicht eindeutig zu beurteilen sind. Der VDH ist daher bemüht, eine rechtliche Klärung herbeizuführen.
Ein Ausstellungsverbot für Hunde mit entfernten Daumenkrallen besteht nicht, da das Entfernen von Daumenkrallen nicht zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale/Standards erfolgt (siehe § 10 Tierschutz-Hundeverordnung).