Samstag, 24. März 2012

wieder Neues vom VDH

Stellungnahme des VDH zum Entfernen von Daumenkrallen

Der VDH hat von jeher das tierschutzwidrige Entfernen von Daumenkrallen verurteilt. Insofern ist es im Interesse des VDH, eine rechtliche Klärung der Abgrenzung von tierschutzwidrigem und erlaubtem Entfernen der Daumenkrallen (bei Vorliegen einer medizinischen Indikation) herbeizuführen. Grundlage hierfür ist § 6 Tierschutzgesetz.

Zur aktuellen Diskussion über das Entfernen von Daumenkrallen und das Ausstellen von Hunden mit entfernten Daumenkrallen ist zunächst festzuhalten, dass es hierzu in den letzten Jahren keine Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und damit auch keine Änderung in der Bewertung und Handhabung durch den VDH gegeben hat.
Die rechtliche Grundlage für das Ausstellen von Hunden mit entfernten Daumenkrallen ist in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt: „Es ist verboten, Hunde, bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, zum Erreichen bestimmter Rassenmerkmale vollständig oder teilweise amputiert wurden, auszustellen oder Ausstellungen solcher Hunde zu veranstalten.“ (TierSchHuV § 10).
Die sogenannten Standards beschreiben die Rassenmerkmale und den Idealtyp einer Rasse und bilden die Grundlage für die Bewertung der Hunde auf den Ausstellungen. Einige Rassestandards sehen das Kupieren von Ohren und Ruten vor. Das Tierschutzgesetz verbietet das Kupieren von Ohren und Ruten (mit Ausnahme bei Vorlage einer medizinischen Indikation und bei jagdlicher Verwendung) und sieht durch den Bezug auf die Rassestandards darüber hinaus in der Tierschutz-Hundeverordnung ein Ausstellungsverbot vor. Dies wird seit Jahren vom VDH konsequent umgesetzt. Das Entfernen von Daumenkrallen erfolgt nicht zum Erreichen bestimmter Rassenmerkmale. Nach unserem Kenntnisstand schreiben die jeweiligen Rassestandards nicht das Entfernen der Daumenkrallen vor. Daher gibt es gem. § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung keine Rechtsgrundlage für das Erteilen eines Ausstellungsverbots. Dies ändert nichts an der Bewertung durch den VDH, dass das Entfernen der Daumenkrallen ohne medizinische Indikation als Verstoß des Tierschutzgesetzes zu werten und zu ahnden ist.
 

Mittwoch, 21. März 2012

Schnell reagiert

Das nenn ich jetzt mal "schnell reagiert" !!!
So ist es heute auf der VDH-Seite zu lesen:
 
Stellungnahme des VDH zum Entfernen von Daumenkrallen
Das Entfernen der Daumenkrallen setzt nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich eine medizinische Indikation voraus. Darüber hinaus gibt es Fälle, die derzeit rechtlich nicht eindeutig zu beurteilen sind. Der VDH ist daher bemüht, eine rechtliche Klärung herbeizuführen.
Ein Ausstellungsverbot für Hunde mit entfernten Daumenkrallen besteht nicht, da das Entfernen von Daumenkrallen nicht zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale/Standards erfolgt (siehe § 10 Tierschutz-Hundeverordnung).

Dienstag, 20. März 2012

Daumenkralle und Ausstellungsverbot

Gedanken zur Diskussion


Schön zu sehen welche Auswirkungen ein so kleiner Erlebnisbericht (Horrortripp CACIB-München) haben kann, wenn er mal bei Facebook gepostet ist. Nach wenigen Stunden geht ein lauter Aufschrei durch fast ganz Europa und im Sozial Network wird heftig diskutiert über Pro und Contra Daumenkrallenamputation und Ausstellungsverbote, Gesetzesauszüge werden zitiert und interpretiert, selbsternannte Experten klären auf, Schuldzuweisungen werden ausgesprochen, auch die Motivation für dieses enorme Engagement einiger Pseudo-Tierschützer wird hinterfragt, zwischen den Zeilen kommt Schadenfreude zu Tage (manch einer freut sich im Stillen schon über wegfallende Konkurrenten), … Kurz, es wird gemenschelt was das Zeug hält!
Telefon- und Internetverbindungen laufen heiß, Vorstand von Rasseverbänden und VDH sind hoch im Kurs: WAS TUN???
Jawohl, der 10-jährige Dornröschenschlaf ist vorbei! Binnen nur drei Tagen hat man sich mit dem zuständigen Veterinäramt kurzgeschlossen, eine schnelle Lösung für die im Mai anstehende Europasiegerausstellung gefunden und wird sich nun eingehend mit dem Thema befassen.
Aufatmen ist angesagt, für einen kleinen Augenblick dürfen sich alle Betroffenen entspannt zurücklehnen. Jetzt sind die Entscheidungsträger, die (da gehen wir jetzt mal hoffnungsvoll von aus) die erforderliche Kompetenz mitbringen, am Zug und werden endlich für Klarheit sorgen, in welcher Form auch immer!

Montag, 19. März 2012

Horrortripp CACIB-München


Frau W., Besitzerin von 3 Whippetrüden, steht am Sonntag um 4.30h in der Früh auf, fährt 400km nach München um hier auf der CACIB ihren Whippet auszustellen.
Seit nun mehr 8 Jahren betreibt sie mit großer Leidenschaft und auch nicht ohne Erfolg dieses Hobby in In- und Ausland.
Aber heute soll alles anders sein, als sonst.
Wie immer bringt Frau W. vorab alles Wichtige (Hundekorb, Stuhl u.s.w.) in die Halle, um dann nach einer kleinen Pipirunde mit ihrem Hund die obligatorische Tierarztkontrolle zu absolvieren. Sie übergibt den Impfausweis in der Erwartung nun mit Hund die Halle betreten zu können. Weit gefehlt, der Fokus der betreffenden Tierärztin zielt nicht auf die Überprüfung des Impfstatus, sondern auf die Vorderläufe des Hundes – da fehlen ja die Daumenkrallen!

Mittwoch, 23. November 2011

Kein MSTN-Test für Senioren

Weise Entscheidung ...

das Whippetmeeting am 19.11.2011 hat sich nun dafür ausgesprochen:

„Whippets, die am 01.01.2012 das 6. Lebensjahr vollendet haben,
sind vom Myostatintest zur
Erteilung/Verlängerung der Renn-/Coursinglizenz befreit."

Da sagen unsere sportlichen Senioren und Seniorinnen ganz herzlich DANKE dafür, dass sie nun nicht mehr Gefahr laufen auf dem Sofa zu verkümmern, da wohlmöglich Herrchen/Frauchen für sie diese zusätzlichen Kosten scheuen, weils nicht mehr wirklich lohnt.

Bezüglich des Zuchteinsatz gilt diese Altersgrenze natürlich nicht!

Donnerstag, 27. Oktober 2011

Der Winter naht


und der "Run" auf Hunde-Mäntelchen, -Pullover und sogar "Overall" ist in vollem Gange. Aber wie sinnvoll ist das Anziehen unserer Vierbeiner?

Da ja auch ich (wie wohl allgemein bekannt) Windhundmäntel anbiete, bin ich natürlich nicht ganz neutral - aber der Trend zu immer mehr Verpackung lässt mich doch an der Vernunft einiger Hundebesitzer zweifeln.

Ganz klar sollte ich meinem Whippet ein Mäntelchen anziehen
- wenn ich bei kalt-nassem Wetter einen Stadtbummel incl. Fenstergucken mit Hundchen an der Leine plane
- wenn das Training, Rennen, Coursing und/oder Ausstellung unter schlechten Wetterbedingungen stattfindet (kalt / nass / windig) um die Muskulatur nicht auskühlen zu lassen , was aber natürlich ein frühzeitiges "Aufwärmen" in gewohnter Manier und ohne Mantel nicht ersetzen kann
- wenn unser Liebling in der kalten Jahreszeit mal einen Moment im Auto auf uns warten muss - hier gilt aber auf jeden Fall wie auch im Sommer: nie zu lang, denn so schnell sich ein Auto aufheizen kann kühlt es im Winter auch aus!
- wenn der Hund alt und/oder krank und daher empfindlich ist, darfs auch mal was mehr sein

Keinen Mantel braucht mein Whippet, im Freilauf (außer die Temperaturen liegen unter minus 10 Grad und es blässt dazu ein kräftiger Wind) oder ich hab ihn am Rad ... also immer wenn er sich gut bewegt!

Natürlich sind 20 Grad plus in der beheizten Wohnung und dem kalten Winter draußen von bis zu minus 15 Grad (wie im vergangenen), also Temperaturunterschiede von gesamt 35 Grad enorm und eine echte Herausforderung an das Immunsystem - aber Hand aufs Herz, mit Rollkragen / Kapuze / Brustlatz / ..?.. verpeppeln wir die Hunde doch nur.
Wir Hundeleute sind in der Regel meist sehr viel besser abgehärtet gegen Erkältungs-/Grippeerreger ect. als die Stubenhocker, weil wir bei Wind und Wetter raus müssen (ok, mit Mantel - aber wir haben ja auch kein Fell!) Das Gleiche gilt natürlich für unsere Vierbeiner. Also bitte eine "Verpackung" mit Verstand!

Rollkragen - wozu soll der gut sein? Sieht vielleicht witzig aus, aber einen Zweck erfüllt der nicht!
Kapuze - hmm? Sieht sicher noch witziger aus, aber stört den Hund doch eher!
Brustlatz - stellen wir uns so richtig kuschelig vor! Kann aber bei unseren zarten Gestalten mit ihren meist schmalen Brüstchen zu üblem Wundscheuern an den Vorderbeinen führen und ist bei Schnee sogar eher kontraproduktiv (der sammelt sich nämlich auch ganz gern in diesem "Sack")!
Overall - von mir gern "Ganzkörperkondom" genannt, sieht einfach nur blöd aus - sorry! Der ist wirklich nur akzeptabel, wenn der Hund Arthrosen in den Beinen hat!!!

Mittwoch, 3. August 2011

Der "Longhaired Whippet"

 
ist mal wieder Thema! Schon in meiner Zeit als Zuchtkommissionsmitglied wurde ich häufig hiermit konfrontiert. Was hat es denn nun auf sich, mit dem langhaarigen Whippet?

Es gibt keinen langhaarigen Whippet, wie häufig fälschlicherweise behauptet, und gab es auch nie! Die einzig je aufgetretene Haarvriante neben der laut Standard gültigen Kurzhaar, war Anfang des vorigen Jahrhunderts das Rauhhaar, welches wohl der Einkreuzung des Terriers geschuldet war.

In Amerika anerkannt als Rasse gibt es den "Longhaired Whippet", der eine Mischung aus Whippet und Sheltie ist. Auch in Tschechien und der Slowakei wird dieser "Mix" inzwischen unter dem Namen "Silken Windsprite" offiziell in der Gruppe 10 (Windhunde) geführt.

Nun gibt es bei uns in Deutschland seit ein paar Jahren einige Enthusiasten, die sich bemühen diese Hunde hier zu etablieren - einige mehr, andere weniger seriös. Dies führt in den Reihen der Whippetzüchter immer häufiger zu Verärgerungungen, da man sich der großen Popularität der Rasse Whippet bedient um so diese "neue (alte) Rasse" besser verkaufen zu können.

Natürlich gibt es kein Argument, das grundsätzlich dagegen spricht, dass eine Rasse durch die FCI anerkannt werden sollte - wenn diese denn gefestigt und gesund ist! Aber die Frage nach der Notwendigkeit bei weit über 300 bereits anerkannten Rassen sollte erlaubt sein.
Darüber sollten sich Interessenten dieser Hunden im Klaren sein, man hat hier mit gleich zwei schwerwiegenden Gendefekten zu kämpfen. Durch die Verpaarung mit dem Sheltie ist der "Silken Windsprite" / "Longhaired Whippet" mit MDR1 (evtl. Medikamentenunverträglichkeiten - im Speziellen Antibiotika) und CEA (Collie Eye Anomaly) belastet. Auch wenn diesbezüglich flächendeckend getestet und von der Zucht ausgeschlossen wird, stellt dieser Umstand die Berechtigung dieser "Rasse" zusätzlich in Frage. UND, wenn ich es auch nur ungern erwähne, aber ein zusätzlicher MSTN-Test (Myostatin) wäre dann wohl auch noch von Nöten - also Gendefekt Nummer 3!!!

Derzeit gipfelt die Situation darin, dass in einem Tierverkaufsportal "Whippetwelpen" angeboten werden. Verpaart wurden hier eine "Longhaired Whippet"/Whippet-Mix-Hündin mit einem Whippetrüden. Nun also noch Kurzhaar- "Longhaired
 Whippets"?